- Was ist ECGT und wer ist davon betroffen?
- Was ist der erste Schritt?
- Sie haben sich selbst als von der ECGT betroffen identifiziert. Was nun?
- Was sind die Vorteile einer Neuzertifizierung nach V2.1?
- B Lab Standards und B Corp-Zertifizierung im Kontext der ECGT
- Was ist, wenn ich bis zum 27. September 2026 nicht auf V2.1 rezertifiziert werden kann?
- Was ist, wenn ich nicht bis September 2026 reagiere oder handle?
Was ist ECGT und wer ist davon betroffen?
Die „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (Empowering Consumers for the Green Transition, ECGT – Richtlinie 825/2024/EU) soll die Verbraucher in der Europäischen Union (EU) in die Lage versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen, die zu nachhaltigeren Verbrauchspraktiken beitragen – ein Ziel, das B Lab teilt.
B Lab bereitet sich seit Jahren aktiv auf Rechtsvorschriften wie die ECGT vor und gestaltet sie mit, indem es das Bewusstsein und die Beziehungen in Brüssel stärkt.
Unser Strategieteam hat sich mit Gesetzgeber:innen, Zertifizierungsexpert:innen, Jurist:innen und Prüfer:innen zusammengesetzt, um zu verstehen, wie sich diese Richtlinie auf uns auswirkt, und um unseren Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen zu entwickeln.
Die B Corp-Zertifizierung nach den neuen Standards und dem Zertifizierungsmodell von B Lab wird die rechtlichen Anforderungen für ein gültiges Nachhaltigkeitssiegel in der EU erfüllen.
Unser neues Verifizierungssystem durch Dritte wird nach ISO 17021-1 akkreditierte Anbieter einsetzen.
Unternehmen, die nach V2.1 zertifiziert sind, können ihren B Corp-Status vertrauensvoll und konform kommunizieren.
Die ECGT gilt für Unternehmen, die in der Europäischen Union (EU) Kommunikation zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) betreiben.
Wie beim Datenschutz oder anderen Verbraucherschutzgesetzen können Unternehmen unabhängig von ihrem eigenen geografischen Standort betroffen sein.
Aus diesem Grund bitten wir alle B Corps um eine Selbstauskunft, ob Ihr Unternehmen von der ECGT betroffen ist oder nicht.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir allen Unternehmen, ihre eigenen Rechtsberatung zu konsultieren.
Wir verfolgen aufmerksam die laufende Entwicklung des Prozesses der Umsetzung der ECGT in nationales Recht durch die EU-Mitgliedstaaten.
Wie viele Experten und die B Corp in unserer Community gehen wir von einem fundierten Verständnis aus und verfolgen gleichzeitig neue Entwicklungen.
Wir haben Verständnis für die Herausforderungen, vor denen B Corps stehen, wenn sie auf die sich noch in der Entwicklung befindliche Gesetzgebung reagieren müssen.
Wir beobachten den Prozess und werden die Community über etwaige Änderungen unserer Position oder unseres Ansatzes auf dem Laufenden halten.
Was ist der erste Schritt?
Der erste Schritt besteht darin, sich selbst zu identifizieren und uns mitzuteilen, ob Ihr Unternehmen von der ECGT betroffen ist oder nicht:
Melden Sie sich bei B Impact an:
Navigieren Sie zum Abschnitt „Unternehmen → Regulatorische Informationen”
Klicken Sie im Bereich „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EU Empowering Consumers for the Green Transition, ECGT) auf „Hinzufügen“, um das Opt-in zu vervollständigen und uns mitzuteilen, ob Ihr Unternehmen von der ECGT betroffen ist oder nicht.
Anmerkung:
Wir können uns auf der Grundlage Ihrer gemeldeten Betriebsstätten (EU) mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie auf die Selbstauskunft auf B Impact hinzuweisen, aber Sie sind selbst dafür verantwortlich, festzustellen, ob die ECGT für Ihr Unternehmen gilt.
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Rechtsberatung zu konsultieren.
Wir empfehlen, diese Schritte bis zum 31. Oktober abzuschließen.
Sie haben sich selbst als von der ECGT betroffen identifiziert. Was nun?
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor September 2026 nach den neuen Standards von B Lab (Version 2.1) neu zu zertifizieren.
Nachdem Sie sich selbst als von der ECGT betroffen identifiziert haben, wird B Lab in den kommenden Monaten gezielte Mitteilungen schicken und Sie über Fristen und Schritte zum Abschluss Ihrer Neuzertifizierung informieren.
Wir planen jetzt, um sicherzustellen, dass unser neuer Drittanbieter die Kapazität hat, die Verifizierung für alle betroffenen Unternehmen vor dem Inkrafttreten der ECGT abzuschließen: 27. September 2026.
Füllen Sie das Self-Assessment aus, das jetzt in B Impact verfügbar ist.
Dies wird den Zertifizierungsprozess beschleunigen, wenn er 2026 beginnt.
Das Self-Assessment ermöglicht es Ihnen, etwaige Lücken zu erkennen und darauf hinzuarbeiten, diese zu schließen, um die neuen Standards (V2.1) zu erfüllen.
Beantragen Sie die Neuzertifizierung so bald wie möglich nach dem 1. Januar 2026.
Dadurch können Sie mit unserem Drittanbieter zusammenarbeiten, um die Verifizierung bis September 2026 abzuschließen, einschließlich der Unterzeichnung eines neuen B Corp-Vertrags.
Übernehmen Sie die neuen Richtlinien für die Verwendung des Logos und der Claims in Übereinstimmung mit dem neuen Markenbuch bis September 2026.
Langfristige Orientierungshilfen für die Vorausplanung für Materialien, die im September 2026 noch auf dem Markt sein werden, finden Sie hier.
Die vollständigen, aktualisierten Markenrichtlinien werden im Januar 2026 veröffentlicht.
Was sind die Vorteile einer Neuzertifizierung nach V2.1?
Übersicht
Für jedes Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU vertreibt, ist eine glaubwürdige Zertifizierung durch eine dritte Partei nicht mehr nur eine gute Wahl – sie ist eine gesetzliche Vorschrift für die Verwendung eines Nachhaltigkeitssiegels.
B Lab Standards und B Corp-Zertifizierung im Kontext der ECGT
Das neue Modell der Drittanbieter-Zertifizierung von B Lab unter der Version 2.1 (V2.1) der Standards bietet Unternehmen aller Größenordnungen eine vereinfachte Möglichkeit, die ECGT-Richtlinie einzuhalten. Dieses Zertifizierungsmodell stärkt die Glaubwürdigkeit der Auswirkungen und erfüllt die rechtlichen Anforderungen für ein gültiges Nachhaltigkeitssiegel in der EU. B Corps können ihre Auswirkungen und Nachhaltigkeitsbemühungen durch die Zertifizierung sicher kommunizieren und so ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit schützen und gleichzeitig finanzielle und rechtliche Risiken verringern.
Die Umstellung auf die neuen Standards vereinfacht den Weg zur Einhaltung der ECGT. B Lab entwickelt Zertifizierungspfade, die es den von ECGT betroffenen Unternehmen ermöglichen, sich bis September 2026 nach den B Lab-Standards V2.1 und dem Zertifizierungsmodell zertifizieren zu lassen. Ihre frühere bemühungen im Bereich der Wirkungsmessung hat Sie auf diesen Übergang vorbereitet. Die neuen Standards bieten einen klaren, rationalisierten Weg zur Einhaltung der ECGT. Die Überprüfung durch Dritte im Rahmen des neuen Zertifizierungsverfahrens soll den Unternehmen eine verlässliche Möglichkeit bieten, die Fristen der ECGT einzuhalten.
Fundierte Angaben und Greenwashing-Risikominderung. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, irreführende Praktiken wie Greenwashing und intransparente Nachhaltigkeitssiegel zu verbieten. Durch die Umstellung gewinnen Sie eine neue Ebene der Glaubwürdigkeit und leistungsstarke Ressourcen, um Greenwashing zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Botschaften nicht nur authentisch, sondern auch fundiert sind, was Ihnen die Arbeit erleichtert. Mit den neuen B Corp-Zertifizierungsansprüchen und den aktualisierten Markenrichtlinien können Unternehmen ihr Engagement und ihre Praktiken im Bereich der Nachhaltigkeit nachweisen. Die Zertifizierung nach den Standards von B Lab (V2.1) erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für ein gültiges Nachhaltigkeitssiegel in der EU. Zu den neuen Markenressourcen gehört eine umfangreiche, vorab geprüfte Bibliothek von Schlüssel-Botschaften, die von Verbrauchern getestet, von B Lab-Experten geprüft und in unseren Standards verankert wurde. Viele dieser neuen Aussagen können nur von Unternehmen verwendet werden, die mit V2.1 verifiziert wurden.
Glaubwürdige, von Dritten geprüfte Zertifizierung. Das neue Zertifizierungsmodell von B Lab wird der ECGT-Richtlinie entsprechen, die im September 2026 in Kraft tritt. Das bedeutet, dass Sie mit einer Zertifizierung nach V2.1 Ihre Zertifizierung in der EU öffentlich bekannt machen können. Das B Corp-Logo signalisiert, dass Sie die vom B Lab festgelegten und von einer unabhängigen dritten Partei überprüften Sozial-, Umwelt- und Governance-Standards nach ISO 17021-1 einhalten. Aus diesem Grund stellt die V2.1 der Standards einen klaren Schritt in Richtung Glaubwürdigkeit dar.
Ein Schritt zur Vermeidung von Geldbußen und Markenschäden. Die B Lab-Standards V2.1 und unsere zugelassenen B Corp-Aussagen und Markenrichtlinien entsprechen der ECGT. Durch die Umstellung auf die neuen Standards verringern Sie das finanzielle Risiko für Ihr Unternehmen und den erheblichen Markenschaden, der durch die Nichteinhaltung der Vorschriften entsteht. Wenn Sie die Umstellung nicht durchführen und Ihren Status gemäß den neuen Standards nicht kommunizieren, kann dies für Ihr Unternehmen rechtliche und finanzielle Risiken bedeuten. Auch wenn dies ein Worst-Case-Szenario ist, können die Bußgelder für die Nichteinhaltung der ECGT-Richtlinie bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Eine Möglichkeit, dieses Risiko zu mindern, besteht darin, jetzt mit der Umstellung auf die neuen V2.1-Standards zu beginnen.
Was ist, wenn ich bis zum 27. September 2026 nicht auf V2.1 rezertifiziert werden kann?
Wenn Sie sich Sorgen um die Bereitschaft von B Lab machen: Wir planen jetzt, um sicherzustellen, dass unser neuer Drittanbieter die Kapazität hat, die Verifizierung für alle betroffenen Unternehmen durchzuführen, die sich für eine Rezertifizierung im Jahr 2026 entscheiden.
Dies ist die von uns empfohlene Vorgehensweise. \[Siehe Was zu tun ist, wenn Sie von der ECGT betroffen sind]
Wenn Ihr Unternehmen jedoch erhebliche Lücken bei der Erfüllung der neuen B Lab-Standards (V2.1) im Jahr 2026 feststellt, können Sie eine alternative Option wählen.
Ab Januar 2026 können B Corps eine aktualisierte Vereinbarung unterzeichnen, die eine künftige Zertifizierung nach V2.1 vorsieht und die B Corp-Bewegung schützt.
Unternehmen, die sich für diese Alternative entscheiden:
Bleiben eine zertifizierte B Corp auf die Version 1.6 der Standards von B Lab
Verpflichten sich, die Rezertifizierung für Version 2.1 bis zu Ihrem nächsten geplanten Rezertifizierungstermin (drei Jahre nach Ihrer letzten Zertifizierung) abzuschließen
Übernehmen neue Leitlinien für die Verwendung des Logos und der Aussagen bis September 2026
Unterzeichnen eine Änderung ihrer aktuellen B Corp-Vereinbarung, einschließlich:
einer Haftungsverzichtserklärung, in der Sie sich verpflichten, keine rechtlichen Schritte gegen B Lab einzuleiten, falls es zu Anfechtungen im Zusammenhang mit der ECGT kommt, die darauf zurückzuführen sind, dass Sie sich entschieden haben, das B Corp-Logo weiterhin zu verwenden und Ansprüche zu erheben, bevor Sie auf V2.1 zertifiziert haben
der Zustimmung zu den Bedingungen des aktualisierten Verfahrens zur Überprüfung durch Dritte
der Anerkennung der Tatsache, dass V2.1 und das aktualisierte Zertifizierungsverfahren eine Weiterentwicklung der derzeitigen B Corp-Zertifizierung sind.
Sie müssen die aktualisierte Vereinbarung bis zum 31. August 2026 unterzeichnen.
B Lab wird keine maßgeschneiderten individuellen Änderungen der Vereinbarung aushandeln oder anbieten.
Was ist, wenn ich nicht bis September 2026 reagiere oder handle?
B Corps, die die aktualisierte Vereinbarung nicht unterzeichnen oder die Rezertifizierung nach V2.1 nicht bis September 2026 abschließen, verlieren das Recht, das B Corp-Logo zu verwenden oder sich als „Certified B Corporation” zu bezeichnen.
Die Unternehmen müssen die Verwendung des B Corp-Logos, der Marken und der Zertifizierungsangaben in allen aktuellen Materialien und Kanälen (einschließlich Verpackungen, Marketingmaterialien und digitalen Plattformen) bis September 2026 einstellen.
Diese Unternehmen dürfen keine öffentlichen Mitteilungen über ihre Zertifizierung machen.
Ihre Profile werden aus dem B Corp-Verzeichnis entfernt, und B Lab bestätigt ihre Zertifizierung nicht, wenn Journalisten oder andere Mitglieder der Öffentlichkeit danach fragen.
Unternehmen dürfen keine Zertifizierung implizieren oder beanspruchen (z. B. durch die Teilnahme an B Corp- Panels, B Corp-Monatskampagnen usw.).
B Lab wird die Zertifizierungsgebühren nicht zurückerstatten, da nur Unternehmen, die nicht auf die anderen Optionen reagieren, in diese Situation geraten.
Schließt das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt die Rezertifizierung gemäß V2.1 ab und unterzeichnet die neue B Corp-Vereinbarung, kann es die neuen Logo-Richtlinien und -Angaben übernehmen und sich erneut als Zertifizierte B Corporation bezeichnen.
Diese Maßnahme ist zwar streng, aber nicht als Strafmaßnahme gedacht.
Als globale, voneinander abhängige Bewegung müssen wir das Vertrauen in unsere Zertifizierung und den Ruf der B Corps, die die Anforderungen erfüllen, schützen.
B Lab kann rechtliche Schritte einleiten, um unsere Gemeinschaft sowie das Vertrauen in unsere Marke zu schützen.
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