Beispiele für Umweltverantwortung und Kreislaufwirtschaft

Geändert am Di, 2 Dez um 1:38 NACHMITTAGS


Das Thema „Umweltverantwortung und Kreislaufwirtschaft“ (ESC) fordert Unternehmen dazu auf, ihre Umweltauswirkungen zu bewerten und sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, um diese in ihren Betrieben und ihrer Wertschöpfungskette zu minimieren. Es fordert Unternehmen dazu auf, Verantwortung für ihren ökologischen Fußabdruck zu übernehmen, indem sie nachhaltiger Ressourcennutzung, kreislauffähigem Design, und verantwortungsbewusster Beschaffung Vorrang einräumen.

Dieser Artikel erläutert, warum dieses Wirkungsthema wichtig ist, umreißt dessen Anforderungen und nennt Beispiele für Nachweise, die Unternehmen vorlegen können, um ihre Wirkung zu belegen. Die aufgeführten Beispiele dienen als Orientierungshilfe für Unternehmen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unternehmen können auch andere Arten von Nachweisen vorlegen, oder eines der aufgeführten Beispiele kann für sich genommen bereits ausreichend umfassend sein. Weitere Informationen finden Sie in der Zusammenfassung zum Wirkungsthema.


1. Überwachung und Bewertung 

Unternehmen überwachen die Umweltauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit, darunter Abfallaufkommen, Energieverbrauch, Wasserverbrauch oder -entnahme und Tierschutz. Sie prüfen, ob ihre Aktivitäten in wasserarmen oder ökologisch sensiblen Gebieten stattfinden. Darüber hinaus bewerten und identifizieren Unternehmen sowohl tatsächliche als auch potenzielle Umweltauswirkungen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und ihrer gesamten Wertschöpfungskette.


ESC1 Das Unternehmen kennt seine tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt.


ESC1.1 Das Unternehmen überwacht die Abfallproduktion aus seinen Betrieben und deren Verbleib.

  • Richtlinie, Prozessdokument, Dokument zum Umweltmanagementsystem (EMS) oder schriftliche Stellungnahme, in der der Ansatz des Unternehmens zum Abfallmanagement in seinen Betrieben erläutert wird. 

  • Bericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, das die Aufschlüsselung der Entsorgungsmethoden für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle für jedes Jahr gemäß den Konformitätskriterien enthält.

  • Nur für Unternehmen, die Lebensmittel verkaufen, und/oder landwirtschaftliche Betriebe: Jahresbericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, aus dem die Aufschlüsselung der Entsorgungsmethoden für Lebensmittelabfälle hervorgeht, die gemäß den Konformitätskriterien für jedes Jahr erforderlich ist.

  • Bericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, das die Aufschlüsselung der Entsorgungsmethoden für nicht gefährliche Abfälle gemäß ESC1.1.2a bis c für jedes Jahr gemäß den Konformitätskriterien enthält.

  • Bericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, das die Aufschlüsselung der Entsorgungsmethoden für gefährliche Abfälle gemäß ESC1.1.3a bis c für jedes Jahr, das gemäß den Konformitätskriterien erforderlich ist, aufzeigt.

  • Gefahrgutbegleitschein oder andere gemäß den örtlichen Rechtsvorschriften erforderliche Unterlagen für gefährliche Abfälle.

  • Nur für Unternehmen, die Lebensmittel verkaufen, und/oder landwirtschaftliche Unternehmen: Ein Bericht, eine Tabelle oder ein anderes internes Dokument, aus dem die Aufschlüsselung der Entsorgungsmethoden für Lebensmittelabfälle gemäß ESC1.1.4a bis c für jedes Jahr hervorgeht, das gemäß den Konformitätskriterien erforderlich ist.

  • Bericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, das die Aufschlüsselung der Abfallentsorgungsmethoden zeigt und aus dem hervorgeht, dass alle Abfälle mit unbekanntem Bestimmungsort als zur Deponie gebracht kategorisiert werden.

  • Schriftliche Stellungnahme mit detaillierten Angaben zu den Entsorgungsmethoden des Unternehmens und Nachweisen wie Stromrechnungen, Entsorgungs- oder Recyclingbescheinigungen.

  • Bericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, das die Aufschlüsselung der Abfallentsorgungsmethoden zeigt. Dazu gehört eine Übersicht pro Einrichtung oder ein dokumentierter Prozess zur Erfassung und Konsolidierung der Daten pro Einrichtung.

  • Wesentlichkeitsbewertung mit schriftlicher Stellungnahme zu wesentlichen Einrichtungen des Unternehmens.

  • Eine Liste aller Einrichtungen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden.

  • Abfallbewirtschaftungsplan (wenn das Unternehmen nicht die Abfälle aller ihm gehörenden oder von ihm kontrollierten Einrichtungen erfasst).

ESC1.2 Das Unternehmen überwacht seinen Energieverbrauch.

  • Richtlinie, Prozessdokument, Dokument zum Umweltmanagementsystem (UMS) oder schriftliche Stellungnahme, in der der Ansatz des Unternehmens zur Erfassung des Energieverbrauchs in seinen Betrieben erläutert wird.

  • Wenn das Unternehmen vor Ort eigene erneuerbare Energie erzeugt, sind Nachweise wie Fotos der Solaranlage oder Kopien der Installationsrechnungen vorzulegen.

  • Bericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, das die Aufschlüsselung des Energieverbrauchs gemäß ESC1.2.2a bis d für jedes Jahr gemäß den Konformitätskriterien enthält. Dazu gehört eine Übersicht pro Einrichtung oder ein dokumentierter Prozess zur Erfassung und Konsolidierung der Daten pro Einrichtung.

  • Wesentlichkeitsbewertung mit schriftlicher Stellungnahme zu wesentlichen Einrichtungen des Unternehmens.

  • Eine Liste aller Einrichtungen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden.

  • Energie-Managementplan (falls das Unternehmen den Energieverbrauch nicht aller in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle stehenden Einrichtungen erfasst).

ESC1.3 Das Unternehmen überwacht seinen Wasserverbrauch oder -entnahme.

  • Richtlinie, Prozessdokument, Dokument zum Umweltmanagementsystem (EMS) oder schriftliche Stellungnahme, in der der Ansatz des Unternehmens zur Erfassung des Wasserverbrauchs oder der Wasserentnahme im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erläutert wird.

  • Ein internes Dokument, das eine schriftliche Begründung für die Entscheidung enthält, entweder den Wasserverbrauch oder die Wasserentnahme zu messen.

  • Bewertung von Wasserrisiken.

  • Bericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, das die Aufschlüsselung des Wasserverbrauchs oder der Wasserentnahme gemäß ESC1.3.2a bis c für jedes Jahr, das gemäß den Konformitätskriterien erforderlich ist, darstellt. Dies umfasst eine Übersicht pro Anlage oder einen dokumentierten Prozess zur Erfassung und Konsolidierung der Daten pro Anlage.

  • Wesentlichkeitsbewertung mit schriftlicher Stellungnahme zu wesentlichen Einrichtungen des Unternehmens.

  • Eine Liste aller Einrichtungen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden.

  • Wassermanagementplan (falls das Unternehmen den Wasserverbrauch oder die Wasserentnahme nicht für alle eigenen oder kontrollierten Anlagen erfasst).

ESC1.4 Das Unternehmen identifiziert seine Standorte in Gebieten mit Wasserrisiken und überwacht deren Wasserverbrauch oder -entnahme.

  • Eine Liste aller Einrichtungen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden, sowie deren Standorte, wobei gegebenenfalls Einrichtungen in Gebieten mit Wasserrisiken hervorzuheben sind.

  • Nachweise über die Untersuchung aller Unternehmensstandorte, um festzustellen, ob sich diese in Hochrisikogebieten befinden, z. B. Regierungsberichte, Dokumentation des Kontakts mit lokalen Behörden, Verwendung eines Tools, Links zu relevanten Studien.

  • Bericht, Tabelle oder anderes internes Dokument, das die Aufschlüsselung des Wasserverbrauchs oder der Wasserentnahme gemäß ESC1.4.4a und b für jedes Jahr, das gemäß den Konformitätskriterien erforderlich ist, aufzeigt und den Wasserverbrauch in Einrichtungen in Gebieten mit Wasserrisiken hervorhebt.

  • Wesentlichkeitsbewertung mit schriftlicher Stellungnahme zu wesentlichen Einrichtungen des Unternehmens.

  • Wassermanagementplan (falls das Unternehmen den Wasserverbrauch oder die Wasserentnahme nicht in allen Einrichtungen erfasst, die sich in Gebieten mit physischem Wasserrisiko befinden oder von diesem Unternehmen kontrolliert werden).

ESC1.5 Das Unternehmen identifiziert seine Anlagen in oder in der Nähe von ökologisch sensiblen Gebieten und gibt an, ob diese Gebiete dadurch negativ beeinflusst werden.

  • Nachweise aus Untersuchungen, um festzustellen, ob sich Produktionsstätten des Unternehmens in ökologisch sensiblen Gebieten befinden, z. B. Regierungsberichte, Unterlagen über Kontakte zu lokalen Behörden, Verwendung eines Tools, Links zu relevanten Studien.

  • Aufzeichnungen einer Folgenabschätzung, in denen die Methodik detailliert beschrieben wird und die die wichtigsten Auswirkungen der Anlage auf die biologische Vielfalt aufzeigen.

  • Eine Liste aller Produktionsstätten, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden, sowie deren Standorte, wobei gegebenenfalls Einrichtungen in oder in der Nähe von ökologisch sensiblen Gebieten hervorzuheben sind.

  • Das Datum im Dokument zur Folgenabschätzung, das bestätigt, dass es innerhalb der letzten 36 Monate fertiggestellt wurde.

ESC1.6 Das Unternehmen überwacht die Tierschutzbedingungen in seinen Betrieben.

  • Dokument, wie z. B. ein internes Organigramm oder eine schriftliche Stellungnahme des Unternehmens mit einem Überblick über die für die Herstellung und/oder den Verkauf von tierischen Erzeugnissen relevanten Tätigkeiten des Unternehmens.

  • Formeller Bericht oder Prozessdokument, das die Indikatoren aufzeigt, die das Unternehmen zur Überwachung der Tierschutzbedingungen verwendet, einschließlich ESC1.6.1a bis c.

  • Tracking-Tabelle oder andere interne Datenbank, die die Daten enthält, die das Unternehmen gemäß den Compliance-Kriterien für jedes Jahr zum Tierschutz gesammelt hat.

  • Internes oder externes Dokument (z. B. Bericht), das eine jährliche Gesamtübersicht über die Tierschutzbedingungen enthält.

  • Dokument, wie z. B. ein internes Organigramm oder eine schriftliche Stellungnahme des Unternehmens mit einem Überblick über die für die Herstellung und/oder den Verkauf von tierischen Erzeugnissen relevanten Tätigkeiten des Unternehmens.

  • Formeller Bericht oder Prozessdokument, das die Indikatoren aufzeigt, die das Unternehmen zur Überwachung der Tierschutzbedingungen verwendet, einschließlich ESC1.6.1a bis c.

  • Tracking-Tabelle oder andere interne Datenbank, die die Daten enthält, die das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr für Jahr 0 oder alle Jahre seit der letzten Zertifizierung zum Tierschutz gesammelt hat.

  • Internes oder externes Dokument (z. B. Bericht), das eine jährliche Gesamtübersicht über die Tierschutzbedingungen enthält.

  • Ein internes Dokument, in dem die geltenden Tierschutzgesetze aufgeführt sind, sowie Unterlagen, die die Einhaltung dieser Gesetze belegen, wie Genehmigungen, Richtlinien oder interne Auditberichte.

ESC1.7 Das Unternehmen führt eine Bewertung durch, um tatsächliche und potenzielle Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten und seiner Wertschöpfungskette zu ermitteln.

  • Ein Bericht oder Dokument, in dem Umweltprobleme aufgelistet und nach Priorität geordnet werden. Enthält einen Abschnitt zur Methodik, der mit den Konformitätskriterien übereinstimmt. Er muss nicht öffentlich zugänglich gemacht werden und kann intern oder von einem Dritten erstellt werden.

  • Aufzeichnungen zur Folgenabschätzung, zum Beispiel:

    • Umweltleistungsdaten

    • Einbindung von Interessengruppen (Dokumentation von Besprechungen, Umfragen und Gesprächen mit Interessengruppen)

    • Auswirkungsregister (z. B. Tabelle oder Datenbank, in der die Auswirkungen des Unternehmens auf die Natur aufgeführt sind, wie z. B. Abwasserableitung, Landnutzungsänderung).

    • Interne/externe Instrumente zur Folgenabschätzung (z. B. räumliche Karten, Branchenleitlinien)

    • Bewertungen und Berichte von Dritten

    • Berichte von Arbeitsgruppen der Branchenverbände, denen das Unternehmen angehört

    • Ein Bericht oder internes Dokument, in dem Umweltprobleme aufgelistet und nach Priorität geordnet werden. Enthält einen Abschnitt zur Methodik, der mit den Compliance-Kriterien abgestimmt ist.

    • Das Datum im Bewertungsdokument, das bestätigt, dass es in den letzten 36 Monaten fertiggestellt oder aktualisiert wurde.

    • Eine schriftliche Erklärung, warum Wasser, Biodiversität oder Abfall nicht als wesentlich eingestuft wurden, gestützt durch glaubwürdige wissenschaftliche Belege. Das von der höchsten Leitungsinstanz unterzeichnete Erklärungsschreiben oder das Protokoll der Sitzung der höchsten Leitungsinstanz. Das Protokoll enthält eine Genehmigung der schriftlichen Erklärung durch die höchste Leitungsinstanz.

    • Eine schriftliche Notiz oder ein Abschnitt im internen Bewertungsdokument, der sich auf die potenziellen Auswirkungen des Risikotools bezieht.

ESC1.8 Das Unternehmen veröffentlicht seine wesentlichen Umweltprobleme.

  • Link zur Website des Unternehmens oder zum jährlichen Wirkungsbericht, wo eine Wesentlichkeitsmatrix der identifizierten wesentlichen (Umwelt-)Themen (gemäß PSG2.3) öffentlich zugänglich ist.

  • Ein Link zur Webseite oder zum Bericht des Unternehmens, auf dem die bei der Bewertung verwendete Methodik öffentlich zugänglich ist.


2. Strategien entwickeln

Unternehmen entwickeln einen strukturierten Ansatz, um ihre tatsächlichen und potenziellen Umweltauswirkungen durch die Formalisierung von Strategien, Prozessen, Verfahren sowie auf die Auswirkungen zugeschnittenen Übergangsplänen anzugehen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie über einen klaren Fahrplan verfügen und ausreichende Ressourcen bereitstellen, um die wichtigsten Umweltauswirkungen in ihren Betrieben und ihrer Wertschöpfungskette effektiv zu bewältigen.

ESC2 Das Unternehmen verfolgt eine Strategie, um seine tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt anzugehen und die Einhaltung ökologischer Grenzwerte zu unterstützen.

ESC 2.1 Das Unternehmen verfolgt eine Strategie, um seine tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt anzugehen.

  • Ein Strategiepapier, das sich mit wesentlichen negativen Umweltauswirkungen im direkten Betrieb und in der Wertschöpfungskette befasst und beschreibt, wie das Unternehmen mit den einzelnen Auswirkungen umgehen wird.

  • Die Strategie oder ein damit verbundener Umsetzungsplan, der  ESC2.1.2a bis g umfasst.

  • Nachweis, dass die Umweltstrategie des Unternehmens vom Führungsteam oder dem höchsten Leitungsgremium genehmigt wurde. Dies kann beispielsweise ein Sitzungsprotokoll oder eine Unterschrift unter der Strategie sein.  

  • Das Datum im Strategiedokument, das bestätigt, dass es in den letzten zwölf Monaten angenommen oder überprüft wurde.

  • Protokoll, aus dem hervorgeht, dass das höchste Leitungsgremium die Strategie in den letzten zwölf Monaten vor Einreichung zur Prüfung geprüft oder angenommen hat.

ESC 2.2 Das Unternehmen verfügt über einen Plan zum Schutz der biologischen Vielfalt, um den durch seine Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette verursachten Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und umzukehren.

  • Ein Plan zum Übergang zur biologischen Vielfalt, der  ESC2.2.1a bis d umfasst.

  • Aktionspläne oder Projekte von Arbeitsgruppen von Branchenverbänden, denen das Unternehmen angehört.

  • Der Biodiversitäts-Übergangsplan, der ESC2.2.2a bis c umfasst.

  • Nachweis, dass der Biodiversitäts-Transitionsplan des Unternehmens vom Führungsteam oder dem höchsten Leitungsgremium genehmigt wurde. Dies kann beispielsweise in Form von Sitzungsprotokollen oder einer Unterschrift auf dem Plan erfolgen.  

  • Der Plan für den Übergang zur biologischen Vielfalt.

  • Das Datum im Biodiversitäts-Transitionsplan, das bestätigt, dass er in den letzten zwölf Monaten verabschiedet oder überprüft wurde. 

ESC 2.3 Das Unternehmen verfügt über eine Wassermanagementstrategie, die den Wasserverbrauch in seinen Betrieben und seiner Wertschöpfungskette auf nachhaltige Grenzwerte begrenzt.

  • Eine Wasserbewirtschaftungsstrategie, die ESC2.3.1a bis d umfasst.

  • Aktionspläne oder Projekte von Arbeitsgruppen von Branchenverbänden, denen das Unternehmen angehört.

  • Dokumentation zur Identifizierung von Kontextdaten, wie z. B.:

    • Aufzeichnungen über Kontakte mit den lokalen Behörden 

    • Analyse des Wasserrisikos

  • Aufzeichnungen über wissenschaftliche Ressourcen oder Expertenratschläge

  • Die Strategie zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser.

  • Nachweis, dass die Wassermanagementstrategie des Unternehmens vom Führungsteam oder dem höchsten Leitungsgremium genehmigt wurde. Dies kann beispielsweise ein Protokoll der Sitzung oder eine Unterschrift unter der Strategie sein.  

  • Das Datum der Wasserbewirtschaftungsstrategie, das bestätigt, dass sie in den letzten zwölf Monaten verabschiedet oder überprüft wurde.

  • Protokoll, aus dem hervorgeht, dass das höchste Leitungsgremium die Strategie in den letzten zwölf Monaten geprüft oder verabschiedet hat.

ESC 2.4 Die Richtlinien und Verfahren des Unternehmens befassen sich mit den wesentlichen Bereichen seiner Umweltauswirkungen.

  • Ein Dokument mit Richtlinien oder Verfahren für jeden Bereich mit wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt.

  • Die Richtlinien- oder Verfahrensdokumente, aus denen hervorgeht, dass ihr Geltungsbereich der Art und Relevanz des Bereichs mit wesentlichen Umweltauswirkungen entspricht.

ESC 2.5 Mitarbeiter in relevanten Funktionen erhalten die erforderlichen Anweisungen zur Umsetzung der Umweltrichtlinien und -verfahren.

  • Schulungsmaterialien, Leitfäden oder Hilfsmittel, die Arbeitnehmern in relevanten Funktionen zur Verfügung gestellt werden.

  • Aufzeichnungen über die Teilnahme an Schulungen, Kommunikation mit relevanten Stellen.

  • Stellenbeschreibungen, Team-/Funktionsstrategiedokumente, Organigramme zur Bestätigung relevanter Rollen.

  • Interviews mit Arbeitnehmern, die Beratung erhalten haben.

  • Schulungsmaterialien, Leitfäden oder Tools, die auf bestimmte Funktionen oder Abteilungen zugeschnitten sind.

  • Interviews mit Arbeitnehmern, die Beratung erhalten haben.

ESC2.6 Das Unternehmen bewertet die potenziellen negativen Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit potenziellen Kunden und Projekten und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensminderung.

  • Ein dokumentierter Prozess zur Bewertung der potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch die Zusammenarbeit mit Kunden und Projekten entstehen können.

  • Kundenauswahl- oder -überprüfungsrichtlinie mit Umweltkriterien. 

  • Projekt- und Kundenauswahl- oder Screening-Tool.

  • Das Prozessdokument, das Maßnahmen zur Risikominderung enthält.

  • Jährliche Aufzeichnungen über den Prozess zur Ermittlung der drei wichtigsten potenziellen Kunden und Projekte, die einen Verweis auf Stundenzettel, Abrechnungsberichte, Umsatzberichte, Gewinn- und Verlustrechnungen und Folgenabschätzungen enthalten können.

  • Jährliche Aufzeichnungen der Ergebnisse der Bewertung, wie z. B. Sitzungsprotokolle, Konsultationen, Risikomatrix, interne Berichte.

  • Aufzeichnungen über getroffene Minderungsmaßnahmen und eine Bewertung ihrer Wirksamkeit.

ESC2.7 Das Unternehmen bewertet die potenziellen negativen Auswirkungen von Investitionen auf die Umwelt und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensminderung.

  • Ein dokumentierter Prozess zur Bewertung der potenziellen negativen Umweltauswirkungen möglicher Investitionen.

  • Kundenauswahl- oder -überprüfungsrichtlinie mit Umweltkriterien. 

  • Projekt- und Kundenauswahl- oder Screening-Tool.

  • Das Prozessdokument, das Maßnahmen zur Risikominderung enthält.

  • Jährliche Aufzeichnungen über den Prozess zur Ermittlung der drei wichtigsten potenziellen Investitionen, die einen Verweis auf Investitionserklärungen, Portfolio-Tracking-Tools und Folgenabschätzungen enthalten können.

  • Jährliche Aufzeichnungen der Ergebnisse der Bewertung, wie z. B. Sitzungsprotokolle, Konsultationen, Risikomatrix, interne Berichte.

  • Aufzeichnungen über getroffene Minderungsmaßnahmen und eine Bewertung ihrer Wirksamkeit.





3. Zirkularität

Unternehmen setzen Kreislaufprinzipien um, die sich auf die Verwendung erneuerbarer Materialien konzentrieren – sie entwickeln langlebige Produkte und Systeme für die Wiederverwendung oder das Recycling am Ende der Produktlebensdauer. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen ihren Verbrauch an natürlichen Ressourcen reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft fördern.


ESC3 Das Unternehmen setzt Kreislaufwirtschaftsprinzipien um, um Abfall und dessen Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen zu reduzieren.

ESC3.1 Das Unternehmen überwacht seinen Materialzufluss.

  • Eine jährliche Übersicht über die Indikatoren für den Materialzufluss, getrennt nach Produkten und Verpackungen, z. B. interne Tabellenkalkulationen, Beschaffungsplattformen, Datenbanken.

  • Nachhaltigkeitszertifizierungen oder Bewertungen durch Dritte für erneuerbare Einsatzstoffe.

ESC3.2 Das Unternehmen reduziert den Einsatz von neuen, nicht erneuerbaren Materialien.

  • Eine jährliche Übersicht über die Indikatoren für den Materialzufluss, getrennt nach Produkten und Verpackungen, z. B. interne Tabellenkalkulationen, Beschaffungsplattformen, Datenbanken, die ESC3.2.1 a und b bestätigt.

ESC3.3 Die Produktentwicklung des Unternehmens berücksichtigt Kreislaufwirtschaftsprinzipien.

  • Schriftliche Bestätigung der gewählten Optionen für Teilanforderungen (ESC3.3a bis d).

  • Falls es rechtliche Hindernisse für die Anwendung von Prinzipien des zirkulären Designs gibt: Links zu den entsprechenden Vorschriften oder Gesundheits- und Sicherheitsstandards.

  • Produktdatenblätter.

  • Ein Dokument, das erläutert, wie das Produktdesign der Prioritätenordnung der Abfallhierarchie folgt, z. B. Produktentwicklungsunterlagen, Richtlinien oder andere interne Dokumente.

  • Aufzeichnungen, die einen Anstieg des Prozentsatzes der Indikatoren oder die Hinzufügung einer neuen Option auf höherer Hierarchieebene belegen.

  • Aufzeichnungen, die einen Wechsel von der Option „End-of-Life-Recirculation” zu einer der Optionen einer höheren Hierarchieebene belegen.

  • Wenn das Unternehmen mehrere Produkte in seinem Portfolio hat:

    • Aufzeichnungen über den Gewichtsanteil von Produkten und Verpackungen, die keiner der vier Optionen entsprechen, falls zutreffend.

    • Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass das gesamte Produktportfolio anhand der vier Optionen bewertet wurde.

    • Die Aufzeichnungen über den prozentualen Anteil von Einwegprodukten und Verpackungen nach Gewicht.

  • Aufzeichnungen, aus denen die Verringerung des Anteils an Einwegprodukten oder -verpackungen hervorgeht.

  • Aufzeichnungen über den Prozentsatz der Produkte und Verpackungen, die auf Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit oder Wiederverwendbarkeit ausgelegt sind.

  • Internes Dokument, in dem detailliert beschrieben wird, wie das Produkt- oder Verpackungsdesign Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit oder Wiederverwendbarkeit ermöglicht.

  • Aufzeichnungen über Produkttests zur Haltbarkeit.

  • Aufzeichnungen über Mitgliedschaften in entsprechenden (internationalen) Pakten, Kollektivmaßnahmen oder Partnerschaften mit Expertenorganisationen zur Behandlung der in der Unteranforderung genannten Aspekte der Kreislaufwirtschaft (z. B. Ellen MacArthur Foundation).

  • Bewertungen durch Dritte, z. B. Cradle-to-Cradle.

  • Aufzeichnungen über den Prozentsatz der Produkte und Verpackungen, die für die Demontage, Wiederaufarbeitung oder Aufarbeitung konzipiert sind.

  • Internes Dokument, in dem detailliert beschrieben wird, wie das Produkt- oder Verpackungsdesign die Demontage, Wiederaufarbeitung oder Aufarbeitung ermöglicht.

  • Aufzeichnungen über den Prozentsatz der Produkte und Verpackungen, die für das Recycling oder die Wiederverwertung im biologischen Kreislauf konzipiert sind.

  • Aufzeichnungen über die Berücksichtigung eines mit bestehenden Recyclingsystemen kompatiblen Produktdesigns, wie z. B. Sitzungsprotokolle, Produktdesign-Dokumentation, interne Berichte.

  • Ein internes Dokument, in dem erläutert wird, inwiefern das Produkt- oder Verpackungsdesign über die Standardpraxis für das Recycling oder die Wiederverwertung durch den biologischen Kreislauf hinausgeht.

ESC3.4 Das Unternehmen kennt die Wiederherstellungsinfrastruktur, die an den Orten verfügbar ist, an denen es seine Produkte verkauft.

  • Ein Analysebericht über die verfügbare Rückgewinnungsinfrastruktur für Produkte und Materialverpackungen, die ESC3.4.1a bis d erfüllt. Er kann durch andere Referenzmaterialien wie Daten von Kommunen und Abfallentsorgungsunternehmen, Verkaufsberichte und Aufzeichnungen über Engagements ergänzt werden.

  • Eine Methodik-Anmerkung oder ein Abschnitt in der Analyse darüber, wie das Unternehmen seine wesentlichen Produkte und Verpackungen definiert hat.

  • Eine Methodik-Anmerkung oder ein Abschnitt in der Analyse.

  • Das Datum im Dokument zur Analyse der Wiederherstellungsinfrastruktur, das bestätigt, dass es in den letzten 36 Monaten fertiggestellt oder aktualisiert wurde.

  • Aufzeichnungen, die eine zunehmende Abdeckung in jeder nachfolgenden Analyse zeigen.

ESC3.5 Das Unternehmen ergreift Maßnahmen, um die Rückgewinnung seiner Produkte und Verpackungen nach deren Lebensende zu verbessern.

  • Aufzeichnungen über Maßnahmen oder Programme zur Verbesserung der Infrastruktur für die Rückgewinnung von Produkten oder Verpackungen. Zum Beispiel:

    • Verträge, in denen die Beiträge zu einem System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) festgelegt sind

    • Partnerschaftsvereinbarungen mit relevanten Interessengruppen wie Abfallentsorgungsunternehmen, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen

  • Aufzeichnungen über Kooperationen verschiedener Interessengruppen im Rahmen von Allianzen

  • Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass diese Maßnahmen oder Programme in den beiden Ländern mit den höchsten Endverbraucherumsätzen eingeführt wurden

  • Verkaufs-Dashboard oder Bericht.

  • Aufzeichnungen, die eine Ausweitung bestehender Programme oder die Einführung neuer Programme belegen.


Für die Unteranforderung ESC 3.3 sind die Optionen für die Kreislaufwirtschaftsprinzipien in 3.3a, b, c, d aufgeführt (siehe Anhang).

4. Maßnahmen ergreifen

Unternehmen setzen ihre Strategien zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen um und überprüfen diese regelmäßig im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung. Dadurch wird sichergestellt, dass Unternehmen insgesamt Fortschritte im Bereich des Umweltschutzes erzielen.



ESC4 Das Unternehmen ergreift Maßnahmen, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern und zu mindern.

ESC4.1 Das Unternehmen ergreift Maßnahmen, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Umwelt zu verhindern oder zu mindern.

  • Aufzeichnungen über die einzeln oder gemeinsam ergriffenen Maßnahmen und deren nachweisbare Ergebnisse oder Resultate.

  • Interne und öffentliche Verpflichtungen. Fortschritts- oder Wirkungsberichte, Scorecards.

  • Aufzeichnungen über die durchgeführten Maßnahmen und deren nachweisbare Ergebnisse oder Resultate.  

  • Aufzeichnungen von Aufpralldaten oder -kennzahlen.

  • Aufzeichnungen, die bestätigen, dass die Maßnahmen mit dem Betrieb oder der Wertschöpfungskette des Unternehmens in Zusammenhang stehen.


ESC4.2 Das Unternehmen macht Fortschritte bei seiner Umweltstrategie und bewertet deren Wirksamkeit.
  • Die Umweltstrategie des Unternehmens.

  • Aufzeichnungen über die einzeln oder gemeinsam ergriffenen Maßnahmen und deren nachweisbare Ergebnisse oder Resultate.

  • Interne und öffentliche Verpflichtungen. Fortschritts- oder Wirkungsberichte, Scorecards.

  • Ein Bericht oder ein Sitzungsprotokoll, in dem die Bewertung der Wirksamkeit der Umweltstrategie detailliert beschrieben wird. 

  • Aufzeichnungen über interne und/oder externe (d. h. fachliche) Konsultationen, Forschungsarbeiten, neue Leitlinien von Drittorganisationen.

  • Die Aufzeichnungen des Unternehmens legten den Schwerpunkt darauf, negative Umweltauswirkungen zu vermeiden und zu reduzieren und gleichzeitig seine Umweltstrategie voranzutreiben.

  • Aufzeichnungen über Aktualisierungen der Umweltstrategie.

  • Links zu öffentlichen Bewertungen der Umweltstrategie des Unternehmens durch Expertenorganisationen wie die World Benchmarking Alliance.

  • Das Protokoll der Sitzung oder ein formelles Schreiben, in dem die Ergebnisse der Bewertung bestätigt wurden, wurden dem höchsten Leitungsgremium oder der Geschäftsleitung vorgelegt.

  • Ein Bericht oder ein Sitzungsprotokoll, in dem die Bewertung der Wirksamkeit der Umweltstrategie detailliert beschrieben wird. 

  • Aufzeichnungen über Aktualisierungen der Umweltstrategie.

  • Das Dokument zur Umweltstrategie, in dem Ziele und Indikatoren zur Vermeidung oder Minderung negativer Umweltauswirkungen in der Wertschöpfungskette aufgeführt sind.


ESC4.3 Das Unternehmen macht Fortschritte bei seinem Plan zur Umstellung auf Biodiversität und bewertet dessen Wirksamkeit.
  • Der Biodiversitäts-Transitionsplan des Unternehmens.

  • Aufzeichnungen über die einzeln oder gemeinsam ergriffenen Maßnahmen und deren nachweisbare Ergebnisse oder Resultate.

  • Interne und öffentliche Verpflichtungen. Fortschritts- oder Wirkungsberichte, Scorecards.

  • Eine schriftliche Notiz oder ein Abschnitt im Biodiversitäts-Transitionsplan, in dem detailliert beschrieben wird, wie dieser mit der Hierarchie der Biodiversitätsminderungsmaßnahmen in Einklang steht.

  • Ein Bericht oder ein Sitzungsprotokoll, in dem die Bewertung der Wirksamkeit des Plans zur Umstellung auf Biodiversität detailliert beschrieben wird. 

  • Aufzeichnungen über interne und/oder externe (d. h. fachliche) Konsultationen, Forschungsarbeiten, neue Leitlinien von Drittorganisationen.

  • Aufzeichnungen über Aktualisierungen des Plans für den Übergang zur biologischen Vielfalt.

  • Das Protokoll der Sitzung oder ein formelles Schreiben, in dem die Ergebnisse der Bewertung bestätigt wurden, wurden dem höchsten Leitungsgremium oder der Geschäftsleitung vorgelegt.

  • Links zu öffentlichen Bewertungen der Umweltstrategie des Unternehmens durch Expertenorganisationen wie die World Benchmarking Alliance.

  • Der Biodiversitätsplan mit Zielen und Indikatoren für die Wertschöpfungskette.


ESC4.4 Das Unternehmen macht Fortschritte bei seiner Wasserbewirtschaftungsstrategie und bewertet deren Wirksamkeit.
  • Die Strategie zum verantwortungsvollen Umgang mit Wasser.

  • Aufzeichnungen über die einzeln oder gemeinsam ergriffenen Maßnahmen und deren nachweisbare Ergebnisse oder Resultate.

  • Interne und öffentliche Verpflichtungen. Fortschritts- oder Wirkungsberichte, Scorecards.

  • Ein Bericht oder ein Sitzungsprotokoll, in dem die Bewertung der Wirksamkeit der Wasserbewirtschaftungsstrategie detailliert beschrieben wird.

  • Aufzeichnungen über interne und/oder externe (d. h. fachliche) Konsultationen, Sitzungsprotokolle, Forschungsergebnisse, neue Leitlinien von Drittorganisationen.

  • Aufzeichnungen über Aktualisierungen der Wasserbewirtschaftungsstrategie.

  • Links zu öffentlichen Bewertungen der Umweltstrategie des Unternehmens durch Expertenorganisationen wie die World Benchmarking Alliance.

  • Das Protokoll der Sitzung oder ein formelles Schreiben, in dem die Ergebnisse der Bewertung bestätigt wurden, wurden dem höchsten Leitungsgremium oder der Geschäftsleitung vorgelegt.

  • Ein Bericht oder ein Sitzungsprotokoll, in dem die Bewertung der Wirksamkeit der Wasserbewirtschaftungsstrategie detailliert beschrieben wird.

  • Die Wassermanagementstrategie mit Zielen und Indikatoren für die Wertschöpfungskette.


ESC4.5 Das Unternehmen veröffentlicht die Wirksamkeit seiner Umweltstrategie.
  • Ein Link zur Website des Unternehmens mit dem öffentlichen Bericht über Umweltstrategien, bei dem es sich um einen integrierten Jahresbericht oder einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht handeln kann.

  • Das Datum im Bericht bestätigt, dass er innerhalb der letzten 36 Monate aktualisiert wurde.

  • Ein Link zur Website des Unternehmens mit dem öffentlichen Bericht über Umweltstrategien.





5. Lieferkette

Unternehmen berücksichtigen die Umweltauswirkungen ihrer Beschaffungsentscheidungen, um Auswirkungen seitens der Lieferanten zu verhindern und zu mindern. Größere Unternehmen arbeiten aktiv mit ihren Lieferanten zusammen, um Umweltziele zu erreichen und die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette zu fördern.




ESC5 Das Unternehmen arbeitet mit Lieferanten zusammen, um seine Umweltziele zu erreichen.

ESC5.1 Das Unternehmen berücksichtigt bei seinen Beschaffungsentscheidungen tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt.
  • Jährliche Aufzeichnungen über den Prozess zur Ermittlung der fünf wichtigsten Beschaffungsentscheidungen, die einen Verweis auf Ausgabenberichte, Rechnungen, Bestellungen und Folgenabschätzungen enthalten können.
ESC5.2 Das Unternehmen berücksichtigt bei seinen Beschaffungsentscheidungen tatsächliche und potenzielle Umweltauswirkungen.
  • Jährliche Aufzeichnungen über den Prozess zur Ermittlung der fünf wichtigsten Beschaffungsentscheidungen, die einen Verweis auf Ausgabenberichte, Rechnungen, Bestellungen und Folgenabschätzungen enthalten können. 
ESC5.3 Das Unternehmen arbeitet mit Lieferanten zusammen, um deren wesentlichste Umweltauswirkungen zu verhindern oder zu mindern.
  • Eine Liste der priorisierten Lieferanten und ein Dokument, in dem die für die Priorisierung verwendeten Kriterien dargelegt sind.

  • Nachweis eines Verfahrens zur Priorisierung von Lieferanten auf der Grundlage tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen.

  • Dokumentation der mit vorrangigen Lieferanten vereinbarten Ziele und Aufzeichnungen zur jährlichen Fortschrittsüberwachung (z. B. Folien oder Sitzungsprotokolle der jährlichen Geschäftsberichte mit Angabe der Teilnehmerliste, Lieferanten-Scorecards, Leistungsberichte).

  • Aufzeichnungen über Projekte verwandter Arbeitsgruppen in Industrieverbänden oder Kooperationen mit mehreren Interessengruppen (d. h. kollektive Maßnahmen).


ESC5.4 Das Unternehmen verfügt über einen zeitgebundenen Plan zur Rückverfolgung der Herkunft und der potenziellen Umweltauswirkungen seiner risikoreichen Rohstoffe.
  • Folgenabschätzung gemäß ESC1.7.

  • Eine Liste von Rohstoffen mit hohem Risiko.

  • Ein Rückverfolgbarkeitsplan.

  • Zertifizierungen durch Dritte, ein Bericht zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette, Dokumente zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

  • Aufzeichnungen über Projekte verwandter Arbeitsgruppen in Industrieverbänden oder Kooperationen mit mehreren Interessengruppen (d. h. kollektive Maßnahmen).

  • Eine Berechnung und Dokumentation, aus der der Anteil der rückverfolgbaren Rohstoffe mit hohem Risiko hervorgeht.

  • Aufschlüsselung der Rohstoffe nach Standort.

  • Zertifizierungen durch Dritte, Berichte zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette, Dokumente zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Geodaten, Satellitenbilder.

  • Null-Abholzung oder Keine-Umwandlung-Politik.

  • Folgenabschätzung gemäß ESC1.7.

  • Eine Liste von Rohstoffen mit hohem Risiko, die mit Entwaldung in Verbindung stehen.


ESC5.5 Das Unternehmen bezieht Rohstoffe, die nicht zur Entwaldung beitragen.
  • Zertifizierungen durch Dritte, Berichte zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette, Dokumente zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Geodaten, Satellitenbilder.

  • Null-Abholzung oder Keine-Umwandlung-Politik.

  • Folgenabschätzung gemäß ESC1.7.

  • Eine Liste von Rohstoffen mit hohem Risiko, die mit Entwaldung in Verbindung stehen.


ESC5.6 Das Unternehmen verfolgt risikoreichere Rohstoffe bis zu ihrem Ursprung zurück.


  • Aufzeichnungen, die einen Anstieg des Anteils rückverfolgbarer risikoreicher Rohstoffe belegen, wie z. B. Zertifizierungen durch Dritte, Berichte zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette, Dokumente zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Geodaten, Satellitenbilder.

  • Eine Liste von Rohstoffen mit hohem Risiko.

  • Ein Rückverfolgbarkeitsplan.


ESC5.7 Das Unternehmen arbeitet mit Lieferanten zusammen, um die Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit risikoreichen Rohstoffen anzugehen.
  • Dokumentation der mit vorrangigen Lieferanten vereinbarten Ziele und Aufzeichnungen zur jährlichen Fortschrittsüberwachung (z. B. Folien oder Sitzungsprotokolle der jährlichen Geschäftsberichte mit Angabe der Teilnehmerliste, Lieferanten-Scorecards, Leistungsberichte).

  • Eine Liste von Rohstoffen mit hohem Risiko.

  • Ein Rückverfolgbarkeitsplan.


Veröffentlichung 1 – 23. Oktober 2025 – basierend auf dem B Lab Standard v2.1 – © B Lab 2025


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