Beispiele für Klimaschutzmaßnahmen

Geändert am Di, 2 Dez um 1:32 NACHMITTAGS

Das Thema „Klimaschutzmaßnahmen (CA)“ fordert Unternehmen dazu auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Auswirkungen zu ergreifen. Im Rahmen dieses Themas entwickeln Unternehmen einen Aktionsplan zur Unterstützung der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C, und größere Unternehmen messen Treibhausgasemissionen (THG) und legen wissenschaftlich fundierte Ziele fest.

Dieser Artikel enthält Beispiele für Nachweise, die Unternehmen vorlegen können, um ihre Wirkung zu belegen. Die aufgeführten Beispiele dienen als Orientierungshilfe für Unternehmen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unternehmen können auch andere Arten von Nachweisen vorlegen, oder eines der aufgeführten Beispiele kann für sich genommen bereits ausreichend umfassend sein. Weitere Informationen finden Sie in der Zusammenfassung zum Thema „Wirkung“.


1. Treibhausgasemissionen (THG) 

Unternehmen machen den ersten Schritt zur Steuerung der Treibhausgasemissionen ihrer Betriebe und Wertschöpfungsketten, indem sie diese messen. Dadurch können sie auf der Grundlage zuverlässiger Daten Klimaschutzmaßnahmen ergreifen.


CA1 Das Unternehmen verfügt über ein Verfahren zur jährlichen Messung seiner Treibhausgasemissionen.

CA1.1 Das Unternehmen verfügt über einen dokumentierten Prozess zur jährlichen Messung seiner Treibhausgasemissionen der Bereiche 1, 2 und 3 und

veröffentlicht die Ergebnisse öffentlich.

  • Ein Link zum jährlichen öffentlichen Treibhausgasemissionsinventar des Unternehmens (z. B. Jahresbericht) auf der Website des Unternehmens für jedes Jahr, das gemäß den Konformitätskriterien erforderlich ist. 

  • Das jährliche öffentliche Treibhausgasinventar des Unternehmens (z. B. Jahresbericht), das CA1.1.2a. bis f. 

  • Methodikhinweise oder Abschnitt im jährlichen öffentlichen Treibhausgasemissionsinventar des Unternehmens gemäß CA1.1.4 a oder b.

CA1.2 Das Unternehmen lässt seine jährliche Treibhausgasbilanz von einer unabhängigen dritten Partei überprüfen.

  • Eine akkreditierte und unabhängige Verifizierungserklärung oder ein Verifizierungsbericht einer dritten Partei für das Treibhausgasemissionsinventar.

  • Akkreditierungszertifikat des unabhängigen Prüfers für einen unter den Klarstellungskriterien CA1.2.1 aufgeführten Prüfstandard, ausgestellt von einer nationalen Akkreditierungsstelle.

  • Der Bericht einer unabhängigen Prüfstelle, der bestätigt, dass das Treibhausgasinventar CA1.2.2a und b erfüllt.


2. Verpflichtung zur Begrenzung der globalen Erwärmung

Unternehmen setzen sich Klimaziele und legen klare Maßnahmen fest, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und einen Beitrag zum globalen Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C zu leisten. Große Unternehmen stellen sicher, dass ihre Pläne ganzheitlich und gerecht sind und berücksichtigen und berücksichtigen alle unbeabsichtigten Folgen für die Interessengruppen.


CA2 Das Unternehmen verpflichtet sich, dazu beizutragen, die globale Erwärmung unter 1,5 °C zu halten.

CA2.1 Das Unternehmen verfügt über einen öffentlich zugänglichen Klimaschutzplan.

  • Ein Link zum öffentlichen Klimaschutzplan des Unternehmens auf dessen Website.

  • Wenn das Unternehmen keine öffentliche Website hat: alle offiziellen öffentlichen Informationen, wie digitale oder gedruckte Broschüren oder Inhalte, die auf der Website einer anderen Organisation gehostet werden.

  • Der Klimaschutzplan, der CA2.1.2a. bis e. erfüllt. 

    • Unterlagen zum Nachweis, dass Ressourcen für die Erreichung der im Klimaschutzplan festgelegten Ziele bereitgestellt werden. Dies hängt von den vom Unternehmen festgelegten Ressourcen ab, kann jedoch Nachweise wie eine Kopie der Budget- und Finanzplanungsunterlagen des Unternehmens, Stellenbeschreibungen für neu geschaffene oder besetzte Stellen, Tabellen mit einer Auflistung der Projekte und Investitionen der Mitarbeiter umfassen.

    • Nachweis, dass der Klimaschutzplan des Unternehmens vom höchsten Leitungsgremium genehmigt wurde. Dies kann beispielsweise ein Sitzungsprotokoll oder eine Unterschrift auf dem Plan sein.

    • Das Datum im Klimaschutzplan, das bestätigt, dass dieser mindestens alle 36 Monate aktualisiert wurde.

CA2.2 Das Unternehmen hat wissenschaftlich fundierte Ziele, die von der SBTi validiert oder von einer unabhängigen dritten Partei verifiziert wurden, um einen gerechten Beitrag zum globalen Ziel der Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 zu leisten.

  • Zielvalidierungsschreiben der Science-Based Targets Initiative (SBTi), das auf der SBTi-Website als genehmigtes Ziel aufgeführt ist, oder eine Zielverifizierungserklärung einer unabhängigen dritten Partei.

  • Akkreditierungszertifikat des unabhängigen Prüfers für einen Prüfstandard, der unter den Klarstellungskriterien CA2.2.1 aufgeführt ist und von einer nationalen Akkreditierungsstelle ausgestellt wurde.

  • Zielvalidierungsschreiben der Science-Based Targets Initiative (SBTi) oder eine Zielverifizierungserklärung einer unabhängigen dritten Partei, die CA2.2.2a und b bestätigt.

  • Zielvalidierungsschreiben der Science-Based Targets Initiative (SBTi) oder eine Zielverifizierungserklärung einer unabhängigen dritten Partei, die CA2.2.3a bis d enthält.

CA2.3 Das Unternehmen verfügt über einen Klimawandelplan, um einen gerechten Beitrag zum globalen Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu leisten.

  • Das Dokument zum Klimawandelplan, das CA2.3.1a. bis g. enthält. 

  • Dokumentation zum Nachweis, dass Ressourcen für die Erreichung der im Klimawandelplan festgelegten Ziele bereitgestellt werden. Dies hängt von den vom Unternehmen festgelegten Ressourcen ab, kann jedoch Nachweise wie eine Kopie der Budget- und Finanzplanungsunterlagen des Unternehmens, Stellenbeschreibungen für neu geschaffene oder besetzte Stellen, Tabellen mit aufgelisteten Mitarbeiterprojekten und Investitionen umfassen.

  • Nachweis, dass der Klimaschutzplan des Unternehmens vom höchsten Leitungsgremium genehmigt wurde. Dies kann beispielsweise ein Sitzungsprotokoll oder eine Unterschrift auf dem Plan sein.

  • Ein von Dritten verifizierter Bericht oder öffentliche Registereinträge über glaubwürdige verbleibende Emissionsminderungen und die erfasste Menge an entfernten oder gespeicherten Treibhausgasemissionen.

CA2.4 Das Unternehmen konsultiert Arbeitnehmer und Interessengruppen, um einen gerechten Übergang in seinem Klimawandelplan sicherzustellen.

  • Der Klimawandelplan oder ein Begleitdokument, in dem die betroffenen Interessengruppen und diejenigen, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, aufgeführt sind.

  • Dokumentation der Kommunikation oder Besprechungsnotizen, Umfragen, Protokolle von Fokusgruppensitzungen, Folien oder Berichte aus Konsultationen mit Interessengruppen, Vertretern von Interessengruppen oder Organisationen der Zivilgesellschaft im Namen von Interessengruppen zum Klimawandelplan.

  • Prozessdokument, in dem der Prozess des Unternehmens zur Bewertung der Auswirkungen seines Klimawandelplans auf die Stakeholder beschrieben und die Stakeholder identifiziert werden, die:

  • Den höchsten Risiken negativer Auswirkungen des Übergangs ausgesetzt sein

  • Sind am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen

  • Dokumentation der Kommunikation oder Besprechungsnotizen, Umfragen, Protokolle von Fokusgruppentreffen, Bürgerversammlungen, Folien oder Berichte aus Konsultationen mit Arbeitnehmern zum Klimawandelplan.

  • Dokumentation der Kommunikation oder Besprechungsnotizen, Umfragen, Protokolle von Fokusgruppensitzungen, Folien oder Berichte aus Konsultationen mit Arbeitnehmern und Interessengruppen zum Klimawandelplan, der CA2.4.4 a bis c> umfasst.

  • Gegebenenfalls Befragungen von Arbeitnehmern, um ihre Sichtweisen und Erfahrungen zu verstehen.

  • Der Klimawandelplan zeigt, wie Rückmeldungen von Arbeitnehmern und Interessengruppen berücksichtigt wurden.

  • Der Klimawandelplan.

  • Unterlagen zum Nachweis, dass Ressourcen investiert wurden, um die für einen gerechten Übergang festgelegten Ziele zu erreichen. Dies hängt von den vom Unternehmen festgelegten Ressourcen ab, kann jedoch Nachweise wie eine Kopie der Budget- und Finanzplanungsunterlagen des Unternehmens, Stellenbeschreibungen für neu geschaffene oder besetzte Stellen, eine Tabelle mit einer Auflistung der Projekte und Investitionen der Mitarbeiter sowie Sitzungsprotokolle des Prüfungsausschusses umfassen.



3. Klimaschutzplan

Eine erfolgreiche Klimastrategie erfordert kontinuierliche Verbesserungen, Verantwortlichkeit und einen gerechten Übergang, von dem alle Beteiligten profitieren. Unternehmen setzen ihre Klimawandelpläne um und sorgen für eine transparente Berichterstattung über Fortschritte und Ergebnisse. Große Unternehmen stimmen die Anreize für Führungskräfte auf die Klimaziele ab und nutzen ihren Einfluss, um umfassendere Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen.


CA3 Das Unternehmen setzt seinen Klimaschutzplan um und erzielt Fortschritte.

CA3.1 Wenn das Unternehmen über ein bestehendes Anreizvergütungssystem für die Führungskräfte verfügt, integriert es Klimaziele.

  • Interne Unternehmensunterlagen wie Richtlinien, Prozessdokumente oder schriftliche Auszüge aus dem Mitarbeiterhandbuch, in denen die Vergütungspolitik und der Leistungsbewertungsprozess des Unternehmens, einschließlich der Vergütung von Führungskräften, dargelegt sind.

  • Aufzeichnungen über die Kommunikation zu Leistungsbewertungskriterien.

  • Aufzeichnungen zur Leistungsbewertung. 

  • Bonus- oder sonstige finanzielle Anreizzahlungen. 

  • Sitzungsprotokoll oder ein formelles Abzeichnungsdokument des Vergütungs- oder Prüfungsausschusses.

  • Interne Unternehmensunterlagen, wie z. B. ein Personalwesen-Dokument, ein Bericht über die Vergütung von Führungskräften oder eine Leistungsbewertung, in denen die jährlichen Daten zum Wert der monetären Belohnungen im Zusammenhang mit klimabezogenen Zielen als Prozentsatz des Gehalts jeder Führungskraft erfasst werden.

  • Internes oder externes Dokument, in dem die Mitglieder der Geschäftsleitung aufgeführt sind, z. B. Organigramme, Jahresberichte.

CA3.2 Das Unternehmen setzt sich für das globale Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 ein.

  • Nachweise für Klimaschutzengagement, wie beispielsweise Aufzeichnungen über:

  • Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden, Allianzen oder Koalitionen, mit denen das Unternehmen kooperiert (z. B. Arbeitsgruppendokumente, Positionspapiere, Sitzungsprotokolle, Jahresberichte)

  • Das Engagement in der öffentlichen Politik (z. B. Zahlungsbelege, Stundenzettel, Briefe, Petitionen)

  • Öffentlicher Link mit Mitgliedschaft in Verbänden

  • Finanzbericht

  • Datierte Aufzeichnungen von Advocacy-Maßnahmen, aus denen hervorgeht, dass diese mindestens einmal in den angegebenen Zeiträumen stattgefunden haben.

  • Nachweise dafür, wie die Lobbyarbeit wissenschaftlich fundierte Klimapolitik fördert, um das globale Ziel der Netto-Null-Emissionen bis 2050 zu unterstützen, wie z. B. Aufzeichnungen über:

  • Die Zusammenarbeit mit Fachverbänden, Allianzen oder Koalitionen, mit denen das Unternehmen kooperiert (z. B. Arbeitsgruppendokumente, Positionspapiere, Sitzungsprotokolle, Jahresberichte)

  • Das Engagement in der öffentlichen Politik (z. B. Zahlungsbelege, Stundenzettel, Briefe, Petitionen)

  • Öffentlicher Link mit Mitgliedschaft in Verbänden

  • Finanzbericht

  • Aufzeichnungen über die konkreten Ergebnisse, die das Unternehmen durch sein Engagement für den Klimaschutz erzielen möchte (z. B. Arbeitsgruppendokumente, Strategie- oder Projektdokumente).

  • Aufzeichnungen über die für die Interessenvertretung bereitgestellten Ressourcen, wie z. B. Finanzunterlagen, Stundenzettel, unterzeichnete Vereinbarungen.

CA3.3 Das Unternehmen macht Fortschritte bei seinem Klimaschutzplan und bewertet dessen Wirksamkeit.

  • Aufzeichnungen über die Fortschritte im Rahmen des Klimaschutzplans (z. B. Jahresbericht, Scorecards, Tabellenkalkulationen, Projektberichte).

  • Schriftliche Stellungnahme oder anderes Dokument, das die aufgeführten Maßnahmen mit dem Klimaschutzplan des Unternehmens abgleicht, um die Fortschritte bei der Umsetzung des Plans aufzuzeigen.

  • Nachweise zur Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen, wie z. B. Unterlagen über investierte finanzielle oder personelle Ressourcen, Sitzungsprotokolle und Präsentationen aus relevanten Sitzungen, Projektzusammenfassungen, Aussagen von Interessengruppen.

  • Kopie des aktuellsten Klimaschutzplans.

  • Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass Maßnahmen ergriffen und Ziele überprüft und bei Bedarf aktualisiert wurden (z. B. Jahresbericht, Scorecards, Projektberichte, Protokolle der Sitzungen des höchsten Leitungsgremiums).

  • Sitzungsprotokolle, Präsentationen, Unterlagen zum Bewertungsprozess oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie das Unternehmen die Wirksamkeit seines Plans bewertet hat.

  • Nachweis, dass der Klimaschutzplan des Unternehmens vom höchsten Leitungsgremium genehmigt wurde. Dies kann beispielsweise ein Sitzungsprotokoll oder eine Unterschrift auf dem Plan sein.

  • Sitzungsprotokolle, Präsentationen, Unterlagen zum Bewertungsprozess oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie das Unternehmen die Wirksamkeit seines Plans bewertet hat, der CA3.3.3 a bis c umfasst.

CA3.4 Das Unternehmen macht Fortschritte bei seinem Klimawandelplan und bewertet dessen Wirksamkeit.

  • Aufzeichnungen über die Fortschritte bei der Erreichung der kurzfristigen und Netto-Null-Ziele in Tonnen CO2-Äquivalent und als Prozentsatz des Basisjahres  (z. B. Jahresbericht, Scorecards, Projektberichte).

  • Aufzeichnungen über die Fortschritte beim Klimawandelplan (z. B. Jahresbericht, Scorecards, Tabellen, Projektberichte, Protokolle der Sitzungen des höchsten Leitungsgremiums).

  • Schriftliche Stellungnahme oder anderes Dokument, das die aufgeführten Maßnahmen mit dem Klimawandelplan des Unternehmens in Verbindung bringt, um die Fortschritte bei der Umsetzung des Plans aufzuzeigen.

  • Nachweise zur Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen, wie z. B. Unterlagen über investierte finanzielle oder personelle Ressourcen, Sitzungsprotokolle und Präsentationen aus relevanten Sitzungen, Projektzusammenfassungen, Aussagen von Interessengruppen.

  • Kopie des aktuellsten Klimawandelplans.

  • Nachweis, dass der Klimaschutzplan des Unternehmens vom höchsten Leitungsgremium genehmigt wurde. Dies kann beispielsweise ein Sitzungsprotokoll oder eine Unterschrift auf dem Plan sein.

  • Dokumentation der alle 60 Monate festgelegten neuen kurzfristigen Ziele (z. B. Protokolle der Sitzungen des höchsten Leitungsgremiums, Verifizierungserklärungen Dritter).

  • Sitzungsprotokolle, Präsentationen, Unterlagen zum Bewertungsprozess oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie das Unternehmen die Wirksamkeit seines Plans bewertet hat, der CA3.4.3 a bis c umfasst.

  • Ein von Dritten verifizierter Bericht oder öffentliche Registereinträge über glaubwürdige verbleibende Emissionsminderungen und die erfasste Menge der geminderten oder gespeicherten Treibhausgasemissionen.

CA3.5 Das Unternehmen ergreift Maßnahmen für einen gerechten Übergang.

  • Dokumentation der Kommunikation oder Besprechungsnotizen, Umfragen, Protokolle von Fokusgruppensitzungen, Folien oder Berichte aus Konsultationen mit Arbeitnehmern und Interessengruppen oder deren Vertretern (einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen) zum Klimawandelplan.

  • Aufzeichnungen über Maßnahmen, die nach Konsultation mit Arbeitnehmern und Interessengruppen zur Unterstützung eines gerechten Übergangs ergriffen wurden (z. B. Projektzusammenfassungen, Stellungnahmen von Interessengruppen).

CA3.6 Das Unternehmen veröffentlicht seine Fortschritte bei der Umsetzung seines Klimaschutzplans.

  • Ein Link zur Website des Unternehmens oder zum öffentlichen Bericht, in dem die Fortschritte im Hinblick auf den Klimaschutzplan veröffentlicht werden (z. B. Jahresbericht, Nachhaltigkeitsseite).

  • Wenn das Unternehmen keine öffentliche Website hat: alle offiziellen öffentlichen Informationen, wie digitale oder gedruckte Broschüren oder Inhalte, die auf der Website einer anderen Organisation gehostet werden.

  • Ein Link zur Website des Unternehmens oder zum öffentlichen Bericht, in dem die Fortschritte im Hinblick auf den Klimaschutzplan veröffentlicht werden (z. B. Jahresbericht, Nachhaltigkeitsseite), gemäß  CA3.6.2a und b.

CA3.7 Das Unternehmen veröffentlicht jährlich den Fortschritt seines Klimawandelplans.

  • Ein Link zur Website des Unternehmens oder zum öffentlichen Bericht, in dem die Fortschritte im Hinblick auf den Klimaschutzplan veröffentlicht werden (z. B. Jahresbericht, Nachhaltigkeitsseite), der CA3.7.1a bis d enthält.





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