Das Menschenrechte (HR) Impactthema hilft Unternehmen dabei, die Situation von Menschen zu verbessern, die unter Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten, Produkten oder Dienstleistungen leiden oder davon bedroht sind.
Es verlangt von Unternehmen, sich öffentlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, ihre wichtigsten Menschenrechtsprobleme zu identifizieren und anzugehen und Menschenrechte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, indem sie tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verhindern, mindern und beheben. Außerdem müssen Unternehmen mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten , um ihre Menschenrechtsziele zu erreichen.
Dieser Artikel listet Beispiele für Nachweise auf, die Unternehmen vorlegen können, um ihre Wirkung zu belegen. Die aufgeführten Beispiele dienen als Orientierungshilfe für Unternehmen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unternehmen können auch andere Arten von Nachweisen vorlegen, oder eines der aufgeführten Beispiele kann für sich genommen bereits ausreichend umfassend sein. Weitere Informationen finden Sie unter Zusammenfassung zum Thema Wirkung.
1. Verpflichtungen
Unternehmen verpflichten sich öffentlich zur Achtung der Menschenrechte auf der Grundlage wichtiger internationaler Rahmenwerke, darunter die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Dies ist der erste Schritt für Unternehmen, um ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verbessern.
HR1 Das Unternehmen verpflichtet sich öffentlich zur Achtung der Menschenrechte. | |
| HR1.1 Das Unternehmen verpflichtet sich öffentlich zur Achtung der Menschenrechte. |
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| HR1.2 Das Unternehmen verfügt über eine öffentliche Menschenrechtspolitik. |
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2. Wichtige Themen
Unternehmen identifizieren die wichtigsten oder bedeutendsten Menschenrechtsfragen in ihren Betrieben und ihrer Wertschöpfungskette und setzen eine Strategie zu deren Bewältigung um. So können sie ihre Ressourcen effektiv einsetzen und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte proaktiv bewältigen.
HR2 Das Unternehmen kennt seine wichtigsten Menschenrechtsfragen und verfügt über eine Strategie, um diese anzugehen. | |
| HR2.1 Das Unternehmen identifiziert seine wichtigsten Menschenrechtsfragen. |
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| HR2.2 Das Unternehmen veröffentlicht seine wichtigsten Menschenrechtsfragen. |
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| HR2.3 Das Unternehmen verfolgt eine Strategie zur Bewältigung seiner wichtigsten Menschenrechtsprobleme. |
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| HR2.4 Das Unternehmen macht Fortschritte bei seiner Menschenrechtsstrategie und bewertet deren Wirksamkeit. |
basierend auf der Bewertung der Wirksamkeit.
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| HR2.5 Das Unternehmen veröffentlicht die Wirksamkeit seiner Menschenrechtsstrategie. |
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| HR2.6 Die Richtlinien und Verfahren des Unternehmens befassen sich mit den wichtigsten Menschenrechtsfragen. |
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| HR2.7 Mitarbeiter in relevanten Funktionen erhalten die erforderlichen Anleitungen zur Umsetzung der Richtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit Menschenrechten. |
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3. Bekämpfung negativer Auswirkungen
Unternehmen ergreifen Maßnahmen, um tatsächliche und potenzielle spezifische negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern, zu mindern und zu beheben.
HR3 Das Unternehmen verhindert, mindert und behebt tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte. | |
| HR3.1 Das Unternehmen verfügt über einen Prozess zur Erfassung, Priorisierung und Eskalation von Informationen über tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte. |
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| HR3.2 Das Unternehmen verhindert, mindert und behebt tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte. |
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| HR3.3 Das Unternehmen bewertet die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit potenziellen Kunden und Projekten der Organisation und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Risikominderung. |
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| HR3.4 Das Unternehmen bewertet die potenziellen negativen Auswirkungen von Investitionen auf die Menschenrechte und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Risikominderung. |
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| HR3.5 Das Unternehmen führt eine Menschenrechtsverträglich-keitsprüfung durch. |
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| HR3.6 Das Unternehmen führt zusätzliche Sorgfaltsprüfungen für alle Aktivitäten in Konfliktgebieten durch. |
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*Nur für die folgenden Branchen: Sicherheit und Ermittlungen; Alle Branchen in der Kategorie: Information, Kommunikation und Technologie; Werbung und Marktforschung; Juristische Tätigkeiten – Unternehmensberatung – gewinnorientierte Unternehmen; Buchverlag; Verlagswesen – Zeitungen und Zeitschriften; Alle Branchen in der Kategorie: Immobilien, Design und Bauwesen – Film-, Fernseh- und Musikproduktion – Programmierung und Rundfunk; Ingenieurwesen; Umweltberatung.
**Nur für die folgenden Branchen: Aktieninvestitionen; Anlageberatung.
4. Lieferkette
Unternehmen berücksichtigen Menschenrechte bei ihren Beschaffungsentscheidungen, insbesondere in Bezug auf ihre Herkunftsländer und Rohstoffe. Sie arbeiten auch mit Lieferanten zusammen, um deren negative Auswirkungen, einschließlich Lücken bei den existenzsichernden Löhnen in ihrer Lieferkette, anzugehen. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Unternehmen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Lieferkette auf die Menschenrechte übernehmen.
HR4 – Das Unternehmen arbeitet mit Lieferanten zusammen, um seine Menschenrechtsziele zu erreichen. | |
| HR4.1 Das Unternehmen befasst sich mit Einschränkungen hinsichtlich seiner Fähigkeit, Lieferanten zu beauftragen und zu überwachen. |
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| HR4.2 Das Unternehmen berücksichtigt bei seinen Beschaffungsentscheidungen tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte. |
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| HR4.3 Das Unternehmen berücksichtigt bei seinen Beschaffungsentscheidungen tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte |
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| HR4.4 Das Unternehmen arbeitet mit Lieferanten zusammen, um die wichtigsten Menschenrechtsprobleme zu verhindern oder zu mindern. |
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| HR4.5 Das Unternehmen erhöht seine Verpflichtungen in allen Beschaffungsdokumenten. |
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| HR4.6 Das Unternehmen verfügt über einen zeitgebundenen Plan, um die Herkunft und die potenziellen Auswirkungen seiner risikoreichen Rohstoffe auf die Menschenrechte zurückzuverfolgen. |
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| HR4.7 Das Unternehmen verfolgt risikoreichere Rohstoffe bis zu ihrem Ursprung zurück. |
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HR4.8 Das Unternehmen arbeitet mit Lieferanten zusammen, um Menschenrechtsauswirkungen im Zusammenhang mit risikoreichen Rohstoffen anzugehen. |
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| HR4.9 Das Unternehmen achtet in seinen Dienstleistungsverträgen auf Lücken bei den existenzsichernden Löhnen. |
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| HR4.10 Das Unternehmen bezieht sich in seinen Dienstleistungsbeschaffungs-prozessen auf existenzsichernde Löhne. |
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| HR4.11 Das Unternehmen hat einen Plan, um existenzsichernde Löhne, existenzsichernde Einkommen oder Tarifverhandlungen in seiner Lieferkette zu regeln. |
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